Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Assekuranz, die jedoch für das alltägliche Leben unverzichtbar ist. Denn die Haftpflichtversicherung deckt Schäden in einem bestimmten Umfang ab, die dritten Personen zu gefügt worden sind. Beispielsweise wenn bei einem Sturm der Baum, der auf dem eigenen Grundstück steht, auf das Auto des Nachbarn fällt. Doch nicht alles wird einfach so von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft übernommen. Darunter Gefälligkeitsschäden, die unter anderem passieren können, wenn ein Freund bei einem Umzug hilft, ihm dann aber der Fernseher aus der Hand fällt und beschädigt ist. Dann zahlt die Versicherung nur, wenn auch diese Klausel in den Vertrag aufgenommen wurde. Das gleiche gilt, wenn sich im Haushalt Kinder unter sieben Jahren befinden. Denn sie können nicht für ihre verursachten Schäden in Verantwortung gezogen werden. Das bedeutet für Eltern, dass sie auf ihrem Schaden sitzen bleiben und ihn aus eigener Tasche zahlen müssen.

Nun gibt es in Deutschland verschiedene Formen der Haftpflichtversicherung. Am bekanntesten sind unter anderem die Kfz- sowie die Privathaftpflichtassekuranz, die die typischen Risiken des Alltags abdeckt. Mit einigen Beschränkungen haftet die Versicherung für Schäden rund um das Eigentum. Wie hoch der Schaden und in welchem Umfang dann von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gezahlt wird, hängt von dem abgeschlossenen Vertrag und von den angebotenen Leistungen ab. So gibt es Versicherungsgesellschaften, die automatisch das Haustier mitversichern lassen, andere Anbieter hingegen nicht und hier müssen oder können dann die Versicherten eine separate Versicherung abschließen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vergleichbar aufgebaut und übernimmt unter bestimmten Vorraussetzungen Schäden, die Dritten zugefügt wurden.

Die Dauer einer privaten Haftpflichtversicherung liegt in der Regel bei einem Jahr. Wird nicht zur vorgeschriebenen Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch wiederum um ein Jahr. Allerdings kann von beiden Parteien die Versicherung vorzeitig nach einem abgelehnten oder bereits regulierten Schadensfall gekündigt werden. Ebenso kann der Versicherte kündigen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämie während der Laufzeit erhöht.

unsere Empfehlung